VIP LIMOUSINE VIENNA Limousine wien stretchlimousine Limousinenservice mieten anmieten VIP LIMOUSINE VIENNA Limousine wien stretchlimousine Limousinenservice mieten anmieten - Sightseeing
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VIP Limousines Vienna
Goerlach Robert

Wolfstrasse 4
A - 2513 Moellersdorf
Tel.: (+43) 664 - 500 68 10
Fax.: (+43) 2252 - 57 202

Allgemeine Geschaeftsbedingungen: Vermittlung von Mietwagen mit Chauffeur

§1 Geltungsbereich

a) Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge bezüglich der  Anmietung von Limousinen, die Beförderung und sonstige Nebenleistungen.

b) Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn er von VIP schriftlich oder telefonisch
    bestätigt wird.

c) Tarifliste und Leistungsbestätigung sind Bestandteil der Vertragsbedingungen.

§2 Preise

a) Es gelten die am Tag der Buchung, jeweils gültigen Preise laut VIP-Preisliste.

b) Bei Pauschalvereinbarungen gilt der vereinbarte Preis für die vereinbarte Mietzeit oder Leistung. Für die darüber hinausgehende Zeit werden die Preise der jeweils gültigen VIP- Preisliste berechnet.

§3 Vertragsstornierung

Stornierungen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen, mündliche Stornierungen wenn sie von  VIP schriftlich bestätigt werden.

a) Stornierungen bis einschließlich 90 Tage vor vertraglich bestimmten Antritt der Fahrt sind kostenfrei.

b) Bei Stornierungen nach Ablauf der in a) bezeichneten Frist berechnet VIP
    einen Anteil am Fahrtgrundpreis als Aufwendungsersatz.

25% des Mietpreises bei Stornierung bis zu 45 Tagen vor Mietbeginn,

50% des Mietpreises bei Stornierung bis zu 30 Tagen vor Mietbeginn,

danach wird der volle Mietpreis als Stornogebühr verrechnet.
       

c) Nichtantritt der Fahrt berechnet VIP den vollen Fahrpreis.

d) Nicht in der Tarifliste enthaltene Sonderaufwendungen berechnet VIP unabhängig von der Rechtzeitigkeit der Stornierungen.

e) Für den Eingang der schriftlicher Stornierungen, zählt die Ankunft bei VIP .

f) Der Kunde ist berechtigt einen niedrigeren Aufwendungsersatz nachzuweisen.


§4 Rücktritt

VIP ist berechtigt jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Fahrt unmöglich wird, oder der Kunde eine ihm nach diesen Vertragsbestimmungen obliegende Pflicht verletzt, insbesondere die nach §5 bestimmte Anzahlung nicht leistet.


§5 Zahlungsbedingungen

a) Vor Antritt der Fahrt sind 100% des Fahrtgrundpreises zu zahlen.

b) Die Restzahlungen sind sofort nach Fahrt Ende zu entrichten.

c) Stammkunden zahlen mit Rechnung.

d) Im Falle des Zahlungsverzuges berechnet VIP den Kunden Zinsen i. H. v. 12 %
 


§6 Verzögerungen

Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die
Verzögerungen beruhen aus einem Verschulden von VIP oder dessen Chauffeur.


§7 Beförderung

a) Eine Beförderungspflicht besteht nicht.

b) Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zu halten.

c) Handeln Fahrgäste den Weisungen von VIP oder des Chauffeurs zuwider,
    oder stellen sie eine Gefährdung nach der StVO, oder der Sicherheit des
    Straßenverkehrs durch Beeinträchtigungen des  Fahrers dar, ist VIP oder der
    Chauffeur berechtigt, sie von der Beförderung auszuschließen.
    In diesem Fall berechnet VIP den vollen Fahrtpreis einschließlich des
    Kilometerpreises und allen Neben- und Sonderleistungen.

d) Die Konsumation von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht erlaubt. Auch die    Montage von Autoschmuck jeglicher Art, ist nur mit unserer Genehmigung möglich und gehen eventuelle Schäden zu Lasten des Mieters.

§8 Haftung des Kunden

a) Der Kunde haftet für alle von ihm oder den Fahrgästen  hervorgerufenen Schäden und Verschmutzungen.
b) Der Kunde haftet für Schäden, die auf oder in unserem Fahrzeug von dritten verursacht werden bis zur Höhe des Selbstbehaltes der Kaskoversicherung. Im besonderem bei Gefährdeten Objekten, die auf Kundenwunsch angefahren werden.( Opernball, Konzerte.)



§9 Haftung von VIP

a) Für Schäden übernimmt VIP keine Haftung, es sei denn die Schäden sind auf
    Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von VIP bzw. dessen  Chauffeur zurück-
    zuführen.

b) Für jegliche Schäden durch Fahrzeugausfälle wird keine Haftung übernommen,
es sei denn diese sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
von VIP zurückzuführen.

c) Bei Sachschäden wird die Haftung von VIP auf 500 Euro für jede gefährdete Person begrenzt.

d) Für jegliche Schäden die durch dritte entstehen, wird von VIP keine Haftung übernommen. Z.b. Fahrzeugbereitstellung durch andere Firmen.


§10 Versicherungsschutz

Für die Fahrzeuge bestehen folgende Versicherungen nach den jeweils geltenden
Allgemeinen Versicherungsbedingungen:

a) Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckungssumme

b) Insassenunfallversicherung:     50.000,00 Euro bei Tod
                                                  100.000,00 Euro bei Invalidität

§11 Gerichtsstand

Als vereinbarter Gerichtsstand für alle Streitigkeiten gilt Wr. Neustadt..

§12 Teilunwirksamkeit


Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein,
bleiben die übrigen Bedingungen von der Unwirksamkeit unberührt.
In diesem Fall gelten diejenigen Vorschriften,
die dem Inhalt der Klausel am nächsten kommen.



Möllersdorf 29.10.2005

© Nachdruck, Nachahmung und Vervielfältigung auch Auszugweise nicht gestattet. Allgemeine
    Geschäftsbedingungen der VIP

 

Vielen Dank für Ihr Interesse!
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich an das VIP-Team.
Wir lassen mit uns reden.

AGB
Newsflash
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Corvette einfach ein Traum...

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Die Fahrt führt Sie, nach einem Abstecher, zum Stift Göttweig in die mittelalterlichen Städte Stein und Krems...

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Semmering über Autobahn
inkl. 2 Std. Aufendhalt

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Hinfahrt durch das Höllental. Diese Tour ist sehr zu empfehlen; einfach wunderschön.

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Tour 7b wie Tour 7a, inkl. Mira-Wasserfälle.

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